Nicht mal Guttenberg heiligt jedes Mittel

Da kann der Gegner ja noch so unsympathisch sein: Ich denke, man sollte ihn mit den richtigen Argumenten erlegen. Noch schlimmer finde ich es aber, wenn die Argumente nicht nur untauglich sind, sondern lediglich auf den einen Fall, das eine Ziel angewendet, dem gewünschten Zweck dienen – in allen anderen Fällen aber in eine Richtung laufen, die dem Argumentierenden wahrscheinlich sogar zuwider wäre.

Das konnte man gleich zweimal in dieser Woche beobachten.

Zum einen, als Richard David Precht, dieser David Garrett der Philosphie, in der Sendung von Markus Lanz vorbrachte, die Texte von Sido und Bushido seien deswegen verwerflich, weil sie sie ihren eigenen, wohlgemerkt noch jungen Kindern nicht zu Ohren bringen würden. Zu Ende gedacht forderte Precht nichts anderes als die Monopolisierung des deutschen Musikmarkts durch Rolf Zuckowski. Das sollte man nicht nur für die volksverderblichere Vorstellung halten als 10-Jährige, die Bushido hören, sondern man kann sich auch wirklich nicht vorstellen, dass Precht außerhalb der Diskussion mit Sido etwa alle Medien verbieten möchte, die Jugendfreigaben ab 12 oder älter bekommen.

Die andere Gelegenheit, bei der ich mich über die scheubeklappte Verwendung einen gefährlichen Arguments ärgerte, war das SpOn-Interview mit der Politologin und Journalistin Sonja Volkmann-Schluck, von der Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Promotion im großen Stil abgeschrieben hatte. Volkmann-Schluck wird befragt, wie gerecht sie die Einstellung des Strafverfahrens gegen Guttenberg gegen Geldauflage findet. Natürlich findet sie das doof – und schon da sollte eigentlich klar sein, dass es oft nicht mehr als wohlfeil ist, Opfer einer Straftat das Urteil schelten zu lassen, zumal in einem Fall wie diesem, wo es sich nun wirklich nicht um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Es geht aber, anders als Frau Volkmann-Schluck im Interview behauptet, eben auch nicht eigentlich um den Schutz geistigen Eigentums. Denn hätte der Freiherr die Zitate, aus denen er seine Promotion zusammenpuzzelte, einfach nur kenntlich gemacht, so hätte keinem Urheber auch nur ein Pfennig zugestanden. Das sogenannte „geistige Eigentum“ anderer zu zitieren ist in der Wissenschaft nämlich nicht nur erlaubt, es ist heutzutage sogar regelmäßig unabdingbar, um Wissenschaft überhaupt betreiben zu können. Es kann und muss ja nicht jede Veröffentlichung ein Solitär zur Elektrodynamik bewegter Körper sein.

Bei dem Skandal um Guttenbergs Doktorarbeit geht es natürlich um die wissenschaftliche Qualifikation, die ein Prahlhans nur vorgetäuscht hat, der sich auch Brillen aufsetzt, die er nicht aus medizinischen Gründen braucht.

Und so liegt Sonja Volkmann-Schluck daneben, wenn sie sagt:

In der Wissenschaft geht es meist nicht um ökonomische Belange, sondern um den Schutz geistigen Eigentums und auch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Urheber.

Es geht in der Wissenschaft um den Gewinn von Erkenntnis. Die Nennung der Quellen dient dabei der Autorisierung der Grundlagen der eigenen Arbeit und natürlich auch der Anerkennung der Arbeit anderer. Aber es geht nicht um den Schutz geistigen Eigentums, denn wissenschaftliche Erkenntnisse sind frei zur weiteren Verwendung (oder sollten es jedenfalls sein).

Frau Volkmann ergänzt:

Ich fühle mich auch ohne hohen wirtschaftlichen Schaden ausgebeutet und bestohlen.

Das ist zunächst menschlich verständlich, aber es ist nicht die Aufgabe eines Strafverfahrens, Gefühlsregungen zu kompensieren. Und außerdem ist der ideelle Schaden, die wissenschaftliche „Ausbeutung“ der Arbeit von Frau Volkmann wohl schon dadurch hinreichend gesühnt, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde und Frau Volkmann in zahlreichen Artikeln zum Thema als wahre Autorin zahlreicher Passagen von Guttenbergs Arbeit genannt wurde.

So bleibt bei mir das schale Gefühl zurück, dass hier das Urheberrecht, dessen viel zu restriktive Ausgestaltung in Deutschland die Entwicklung von Kultur und Wissenschaft behindert, von seinen Gegner als bequem verfügbarer Knüppel gegen Guttenberg genutzt wird – obwohl doch gerade diese Gegner eher für eine Lockerung eintreten.

Man sollte eine scharfe Anwendung des Urheberrecht eben nicht propagieren, nur weil sie einem im konkreten Moment in den Kram passt. Man müsste dann auch auf Dauer mit einer solchen Auslegung leben. Und das sage ich im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass die Bild-Zeitung die Einstellung des Strafverfahrens benutzt, um Guttenberg schon wieder auf den Thron zu heben, auf dem er nie zurecht saß. Ich denke, dass wir die Doppelmoral und das Pharisäertum weiterhin denen überlassen sollten, die sich mit ihr seit vielen Jahrzehnten widerlich machen.

P.S.: ix führt die Unsinnigkeit des Begriffs „Geistiges Eigentum“ weiter und komplett unterschreibbar aus: http://wirres.net/article/articleview/6036/1/6/

Ein Gedanke zu “Nicht mal Guttenberg heiligt jedes Mittel

  1. […] https://surfguard.wordpress.com/2011/11/26/nicht-mal-guttenberg-heiligt-jedes-mittel Es geht in der Wissenschaft um den Gewinn von Erkenntnis. Die Nennung der Quellen dient dabei der Autorisierung der Grundlagen der eigenen Arbeit und natürlich auch der Anerkennung der Arbeit anderer. Aber es geht nicht um den Schutz geistigen Eigentums, denn wissenschaftliche Erkenntnisse sind frei zur weiteren Verwendung (oder sollten es jedenfalls sein). […]

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