Friedrich’s Law: Ein Vorschlag

Constanze Kurz berichtete auf dem 29C3 von der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei. Danach sei in der Verhandlung der Bundesminister des Inneren Dr. Hans-Peter Friedrich aufgetreten und habe unter anderem argumentiert, dass man den Behörden doch bitte vertrauen solle, dass sie mit den Daten der Antiterrordatei verantwortlich umgehen würden.

Nun verhandelt das Verfassungsgericht ja eben nur Fragen, die die Verfassung betreffen, also das Grundgesetz. Wenn ich mich laienhaft richtig entsinne, dann sind Grundrechte ausschließlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Es kann also nicht ein Bürger den anderen wegen einer Verfassungsverletzung verklagen, sondern vor dem Verfassungsgericht können nur Gesetze, Behörden oder Ämter angegriffen werden, die ein Grundrecht der Bürger einschränken wollen.

Wenn also alle Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht Abwehrrechte gegen den Staat betreffen, dann ist natürlich das Argument, dass man einer Behörde vertrauen solle, dass sie ein ihr gegebenes, aber möglicherweise verfassungsfeindliches Recht nicht nutzt, seiner Natur nach nicht nur ungeeignet, sondern geradezu ein Eingeständnis, dass das angegriffene Recht tatsächlich verfassungswidrig ist. Sonst könnte man es ja zur Neige ausschöpfen und die Grundrechte der Bürger würden dennoch nicht eingeschänkt.

Ich schlage deshalb analog zu Godwin’s Law hiermit Friedrich’s Law vor:

Wer als Vertreter des Staates in einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, die Bürger sollten darauf vertrauen, der Staat werde das angegriffene Gesetz nicht in verfassungswidriger Weise nutzen, der hat die Verhandlung mit sofortiger Wirkung verloren.

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